Verursacht ein Dritter einen Schaden an Dir oder Deinem Besitz und verfügt über keine eigene Haftpflichtversicherung und kann den Schaden nicht erstatten, kommt die Forderungsausfalldeckung Deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung unter Umständen dafür auf. Voraussetzung ist, dass diese Zusatzleistung in Deiner Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Kann ich meinen Heizöltank versichern?
- Welche Leistungen sind bei Schlüsselverlust eingeschlossen?
- Sind Kleingewerbe im Versicherungsschutz enthalten?
- Welche Personen sind mit versichert?
- Muss ich einen Schaden zunächst selbst zahlen?
- Ist eine Privathaftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht?
- Was ist der passive Rechtsschutz?
- Was ist die Forderungsausfalldeckung?