Aufgrund der unterschiedlichen Definitionen bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung Beamten keinen ausreichenden Schutz. Denn bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit liegt nicht immer auch eine Berufsunfähigkeit vor. Du kannst dann zwar Deinen zuletzt ausgeübten Dienst nicht mehr ausüben. Allerdings könntest Du entsprechend Deiner Ausbildung noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben. Hast Du dann lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, erhältst Du trotz Ausscheiden aus dem Dienst keine Leistungen aus Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung.