Da in allen Tarifen auf die Wartezeit verzichtet wird, kannst Du nach Beginn des Vertrages Deine Zahnzusatzversicherung nutzen. In der Regel ist dies der nächste Erste des Monats, in dem Du die Versicherung abgeschlossen hast. Beachte bitte, dass geplante oder angeratene Behandlungen vor Beginn des Vertrags nicht versichert sind.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Kann ich die Beiträge meiner Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
- Wo liegt der Unterschied zwischen den Tarifen ZahnSTARTpur und ZahnBASISpur?
- Kann ich den Tarif meiner Zahnzusatzversicherung wechseln?
- Was bedeutet Optionsrecht in der Zahnzusatzversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen einfachem und höherwertigem Zahnersatz?
- Gibt es einen Tarif in der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?
- Welche Gesundheitsfragen muss ich für die Zahnzusatzversicherung beantworten?
- Ab wann kann ich meine Zahnzusatzversicherung nutzen?
- Wofür brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?
- Welche Voraussetzungen gelten für kieferorthopädische Behandlungen?