Grundsätzlich ist dies möglich. Die Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen. In den meisten Fällen ist die Absetzbarkeit durch die Beiträge zur Krankenversicherung bereits voll ausgeschöpft. Die Zahnzusatzversicherung wirkt sich dann nicht mehr steuermindernd aus.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Kann ich die Beiträge meiner Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
- Wo liegt der Unterschied zwischen den Tarifen ZahnSTARTpur und ZahnBASISpur?
- Kann ich den Tarif meiner Zahnzusatzversicherung wechseln?
- Was bedeutet Optionsrecht in der Zahnzusatzversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen einfachem und höherwertigem Zahnersatz?
- Gibt es einen Tarif in der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?
- Welche Gesundheitsfragen muss ich für die Zahnzusatzversicherung beantworten?
- Ab wann kann ich meine Zahnzusatzversicherung nutzen?
- Wofür brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?
- Welche Voraussetzungen gelten für kieferorthopädische Behandlungen?